Ab 15. November - Winterreifen und Mietwagen: Seeland Mobility informiert Sie über die Winterreifen.

Sind Winterreifen Pflicht?

In der Schweiz gibt es kein Gesetz, das Sie verpflichtet, Ihr Auto mit Winterreifen auszustatten. Aber Sie müssen in jeder Situation in der Lage sein, Ihr Fahrzeug zu beherrschen. Das bedeutet bei einem Autounfall, können Sie dafür haftbar gemacht werden, wenn Sie im Winter mit Sommerpneus fahren.  

Deshalb sollten auch Mietwagen mit solchen Ausstattungen ausgestattet werden, ansonsten haftet der Mieter dafür. Wichtig ist,  vor allem bei Langezeitmieten die Pneus regelmässig zu kontrollieren, den die Haftung und Überprüfung komplette beim Mieter liegt.

 

Die Experten empfehlen ab Oktober auf Winterreifen umzusteigen. Es wird empfohlen, den Pneuwechsel vor dem ersten Schnee vorzunehmen. Allgemein ist es empfehlenswert, von Oktober bis Ostern mit Winterpneus zu fahren. Denn für Schäden durch falsche Reifen haftet der Fahrer. Bitte prüfen Sie bei der Buchung, ob der Mietwagen mit Winterreifen ausgestattet ist ob die Pneus noch in Ordnung sind. Reifeprofile sollten unbedingt überprüft werden. Bei Seeland Mobility – Seeland Rent a car in Biel, sind die Fahrzeuge immer mit Winterbereifung ausgestattet.

 

Wichtig ist, wenn Sie mit dem Autos ins Ausland fahren, die jeweiligen Gesetzte zu beachten. Denn jedes Land hat eigene Winterbereifungs- Vorschriften.

Winterreifen und Mietwagen, Mietwagen in Biel / Bienne Nidau
Winterreifen und Mietwagen:

Deutschland:

In Deutschland muss in der kalten Jahreszeit niemand Winterreifen aufziehen. Das Fahren auf Winterstrassen ist mit Sommerreifen ist jedoch verboten. Bei Verstössen droht eine Geldstrafe. Das heisst, wer mit dem Auto bei Schnee, Eis- oder Reifglätte unterwegs ist, muss eine geeignete Winterbereifung haben. Ansonsten droht ein Bussgeld.

 

Österreich:

Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen im Winter zwischen 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen  wie Schnee, Schneematsch oder Eis nur dann in eingesetzt werden, sofern alle Räder mit Winterreifen ausgestattet sind.

Alternativ zu Winterreifen sind auch Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt – allerdings nur, wenn die Fahrbahn mit einer durchgehenden oder nicht offensichtlich unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.

 

Frankreich:

In Frankreich werden ab dem 1. November 2021 Winterreifen unter spezifischen Bedingungen zur Pflicht. Diese Regel gilt für folgenden Gebirgsmassive: Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen.

Laut dem neuartigen Gesetz muss das Fahrzeug entweder mit vier Winterreifen ausgestattet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden, um immerhin zwei Antriebsräder auszustatten.

 

Italien:

In Italien existiert keine generelle Winterreifenpflicht. Dafür dürfen bestimmte Winter- oder Ganzjahresreifen in den Sommermonaten nicht mehr verwendet werden.

Winterreifenpflicht gilt nur in Aostatal von 15. November bis 15. April. Einzelne Strecken können bei entsprechenden Witterungsverhältnissen vorübergehend vorgeschrieben werden.

 

Dänemark:

Hier existieren keine generelle Winterreifenpflicht. Sie können auch anstatt Winterreichen Schneeketten an den Antriebsrädern verwenden. Aber nur, wenn die Strasse durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

 

Litauen:

In Litauen muss vom 10. November bis 1. April mit wintertauglichen Reifen gefahren werden, sei es mit Winter- oder mit Ganzjahresreifen. Die Profiltiefe muss min. 3 Millimetern betragen, damit die Reifen als wintertauglich gelten.

 

Island:

In Island benötigt ihr zwar keine Winterreifen,  müssen aber vom 1. November bis 14. April mit Reifen fahren, die eine Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern aufzeigen.

 

Albanien:

Winterreifen sind kleine Pflicht, aber Schneeketten zwischen dem 1. November und 30. April.

 

Russland, Serbien und Slowenien:

Sie verlangen zwingend Winterreifen und Schneeketten müssen im Auto sein.

 

Rumänien:

Winterreifen sind nicht Pflicht  dafür müssen Sie aber vom 1. November bis 14. April mit Reifen fahren, die eine Mindestprofiltiefe von 2 Millimetern aufzeigen.

 

Kroatien:

Bei Schnee, Eis und Regen müssen mindestens zwei Reifen - Winterreifen am Fahrzeug montiert sein. Schneeketten und eine Schaufel müssen mitgeführt werden.

 

Norwegen:

Winterreifen oder Schneeketten müssen bei geschlossener Schneedecke oder Eis auf der Fahrbahn benutzt werden. Schneeketten mitzuführen ist Pflicht.

 

Mazedonien:

Winterreifen sind nicht Pflicht, aber Schneeketten müssen mitgeführt werden.

 

Spanien:

Winterreifen sind in Spanien bloss in einigen Regionen vorgeschrieben. Achten Sie auf die entsprechenden Verkehrsschilder, in welchen Gebieten Winterreifen oder Schneeketten Pflicht sind.

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Martina (Montag, 06 Dezember 2021 10:05)

    Es ist sehr ausführlich beschrieben, Danke. Es gibt kaum eine Regionale Firma die Fahrzeuge vermietet und gleichzeitig so ausführliche Beschreibungen macht. Für mich ☆☆☆☆☆

  • #2

    Jenny (Sonntag, 12 Dezember 2021 11:38)

    Mietfahrzeug Preise sind hier sehr günstig und der Standort ist gut zu erreichen. Wir sind zum Beispiel von Orpund, ich muss sagen für Biel und Umgebung eine gute Fahrzeug miet Firma